Unsere Kurzzeitpflege bietet zwei eingestreute Plätze und versteht sich ganz bewusst als Übergangslösung. Ziel ist die Rückkehr in die eigene Wohnung und die Entlastung derer, die innerhalb der Familie pflegen. Denn auch pflegenden Angehörigen steht Urlaub zu: 28 Tage pro Jahr, so sagt es der Gesetzgeber. Eine wichtige Auszeit für all die, die sonst sieben Tage in der Woche für ihre Eltern, Verwandten oder Nachbarn da sind.
Wir übernehmen die Pflege, wenn
- Ihre Angehörigen ausspannen oder in Urlaub fahren wollen
- Ihre Angehörigen erkrankt sind und Sie nicht pflegen können
- Sie nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht wieder selbständig in Ihrer Wohnung leben können oder Ihr Haus umgebaut werden muss.
Natürlich können Sie die Kurzzeitpflege auch nutzen, um mal bei uns „reinzuschnuppern“. Und dadurch auch selber mal einen kleinen Urlaub machen.
Als Gast unserer Kurzzeitpflege stehen Ihnen alle Betreuungsangebote und Freizeitaktivitäten im Haus St. Josef offen. Auch beraten wir Sie gerne, wie es nach der Kurzzeitpflege weitergehen kann. Können Ihre Angehörigen die Pflege wieder übernehmen oder ist längerfristig die Unterstützung durch professionelle Hände nötig? Sollte zum Beispiel ein Ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen werden? Oder ist der Umzug in ein Seniorenheim die beste Option?
Zudem beraten wir Sie über die Kosten der Kurzzeitpflege und über die Möglichkeiten der Finanzierung. Denn für jeweils maximal vier Wochen kann die Pflegeversicherung die Kosten der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege pro Jahr übernehmen. Der Leistungsanspruch umfasst dann alle Pflege- und Versorgungsleistungen der stationären Pflege. Unterkunft, Verpflegung und Zusatzleistungen sind jedoch privat zu bezahlen.